Unsere WEG-Verwaltung leisten wir unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen:
WEG (Wohnungseigentumsgesetz)
Gemeinschaftsordnung und Teilungserklärung
Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung
Unsere Leistungen für Sie
Erstellen einer jährlichen Abrechnung über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Vertragszeitraum als Gesamt- und Einzelabrechnung je Sonder-/Teileigentum.
Wir führen die Konten der Gemeinschaft (Giro- und Anlagekonten etc.) und verwaltet diese gemeinschaftlichen Gelder.
Rechnerische Prüfung aller Kauf-, Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparaturrechnungen (Hauswart- und Münzgeldkassen, falls vorhanden).
Einrichten einer übersichtlichen, kaufmännisch ordnungsgemäß geführten Buchhaltung im Vertragszeitraum (insbesondere Führen und Abrechnen von Hausgeldkonten je Sonder-Teileigentum, Einnahmekonten für Erträge, Rücklagekonten einschließlich Anlage der Mittel)
Veranlassen der jährlichen Ablesung des Wärmeverbrauchs, Melden der Gesamt-Heizkosten an das Serviceunternehmen, Einbuchen der errechneten Einzelkosten je Sonder-/Teileigentum in die Einzel-Jahresabrechnung
Der Zustand des Gemeinschaftseigentums wird festgestellt
Veranlassen der Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen
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