In unserer Mietshausverwaltung überträgt der Eigentümer dem Verwalter die Erledigung aller Angelegenheiten, die zur ordnungsgemäßen BewirtschaIung seines Objektes notwendig sind. Wir erfüllen und vertreten dabei stets die Interessen des AuIraggebers und berücksichPgen dabei alle gesetzlichen Vorgaben bei der Ausführung folgender Aufgaben:
Gern beantworten wir Ihnen offene Fragen oder senden Ihnen ein unverbindliches Angebot zu.